Zedmos
Hukuki

Erişilebilirlik Beyanı

Erişilebilir bir web sitesine bağlılığımız ve mevcut uygunluk durumu.

Son güncelleme: Mayıs 2026

1. Kapsam

Zedmos richtet sich ausschließlich an Unternehmen (B2B) und betreibt keine elektronischen Geschäftsverkehrs-Dienstleistungen für Verbraucher im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Website fällt damit nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich des BFSG. Wir sehen uns dennoch dem Grundsatz der Zugänglichkeit verpflichtet und orientieren uns freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

2. Mevcut uygunluk durumu

Diese Website ist nach unserer Selbsteinschätzung weitgehend mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Die folgenden Punkte sind bekannt und werden fortlaufend verbessert:
  • Einige technische Architektur-Diagramme sind als rein dekorative SVGs eingebunden und werden Screenreadern als solche signalisiert; eine textliche Alternative finden Sie jeweils in der umgebenden Beschreibung.
  • Animierte Hintergrundverläufe respektieren die Einstellung prefers-reduced-motion.
  • Für Nutzerinnen und Nutzer, die einen helleren Kontrast bevorzugen, steht ein Hell/Dunkel-Schalter rechts oben in der Navigation zur Verfügung.

3. Temel uygulamalar

Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit setzen wir u. a. folgende Praktiken ein:
  • Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastenfallen
  • Sichtbarer Fokusring auf allen interaktiven Elementen
  • ARIA-Labels für Schaltflächen ohne sichtbaren Text (z. B. Sprach-/Themenwechsel)
  • Kontrast nach WCAG-AA für Fließtext und UI-Komponenten
  • Skalierbare Schriftgrößen, kein festes Pixel-Layout

4. Geri bildirim ve iletişim

Sind Ihnen Inhalte aufgefallen, die nicht barrierefrei sind? Möchten Sie eine Information in einem zugänglicheren Format erhalten? Bitte teilen Sie uns dies mit:

E-Mail: info@zedmos.com

Wir bemühen uns, gemeldete Probleme so schnell wie möglich zu beheben.

5. Uzlaştırma usulü

Da diese Website nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, besteht kein Anspruch auf das in § 21 BFSG vorgesehene Schlichtungsverfahren. Wir werden jede Rückmeldung jedoch ernst nehmen und Verbesserungen umsetzen, soweit sie technisch und wirtschaftlich tragbar sind.