Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Bekenntnis zu einer zugänglichen Website und der aktuelle Stand der Konformität.
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Das Projekt „Zedmos“ befindet sich derzeit in der Entwicklungs- und Testphase. Diese Website dient der Projektvorstellung und ist keine elektronische Handelsplattform. Es werden derzeit keine Produkte oder Dienstleistungen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) angeboten oder vertrieben. Die Website fällt damit nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich des BFSG. Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach eigener Einschätzung weitgehend mit WCAG 2.1 AA vereinbar. Die folgenden Punkte sind bekannt und werden fortlaufend verbessert:
- Einige technische Architektur-Diagramme sind als rein dekorative SVGs eingebunden und werden Screenreadern als solche signalisiert; eine textliche Alternative finden Sie jeweils in der umgebenden Beschreibung.
- Animierte Hintergrundverläufe respektieren die Einstellung
prefers-reduced-motion. - Für Nutzerinnen und Nutzer, die einen helleren Kontrast bevorzugen, steht ein Hell/Dunkel-Schalter rechts oben in der Navigation zur Verfügung.
3. Grundlegende Maßnahmen
Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit werden u. a. folgende Praktiken eingesetzt:
- Semantisches HTML mit korrekter Überschriftenhierarchie
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastenfallen
- Sichtbarer Fokusring auf allen interaktiven Elementen
- ARIA-Labels für Schaltflächen ohne sichtbaren Text (z. B. Sprach-/Themenwechsel)
- Kontrast nach WCAG-AA für Fließtext und UI-Komponenten
- Skalierbare Schriftgrößen, kein festes Pixel-Layout
4. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Inhalte aufgefallen, die nicht barrierefrei sind? Möchten Sie eine Information in einem zugänglicheren Format erhalten? Bitte teilen Sie dies mit:
E-Mail: info@zedmos.com
Gemeldete Probleme werden so schnell wie möglich geprüft und nach Möglichkeit behoben.
5. Schlichtungsverfahren
Da diese Website nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, besteht kein Anspruch auf das in § 21 BFSG vorgesehene Schlichtungsverfahren. Jede Rückmeldung wird dennoch ernst genommen und Verbesserungen werden umgesetzt, soweit sie technisch und wirtschaftlich tragbar sind.