Nr. 2 — Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Die 24-Stunden-Frist in § 32 ist nur einzuhalten, wenn Sie den Vorfall sehen. Live-Sitzungen mit Begründung jeder Entscheidung, Angriffserkennung und -abwehr sowie ein CEF/LEEF/Syslog-TLS-Feed in Ihr bestehendes SIEM.
Nr. 4 — Sicherheit der Lieferkette
Ein deutscher Hersteller, eine CycloneDX-SBOM zu jedem Release und ein veröffentlichter Meldeweg für Schwachstellen. § 41 BSIG macht die Vertrauenswürdigkeit des Herstellers zum Kriterium; das sind die Unterlagen, die es beantworten.
Nr. 5 — Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
Ein Produkt der Klasse II nach Anhang III des EU Cyber Resilience Act, entwickelt nach Anhang I, mit veröffentlichtem Supportzeitraum von mindestens fünf Jahren und kostenlosen Sicherheitsupdates. Die Beschaffungsakte schreibt sich selbst.
Nr. 8 — Kryptografie und Verschlüsselung
Gezielte TLS-Inspektion mit einer Policy, die sagt wo, verschlüsselte Overlays zwischen Standorten in der Engine, und DNS über TLS und HTTPS behandelt statt ausgeblendet.
Nr. 9 — Zugriffskontrolle
Geräte erkannt, Nutzer und Gruppen aus Ihrem Verzeichnis, Policy nach Zone und Zeitplan, Isolierung ohne Abschneiden. Die Aufzeichnungen zeigen, wer was erreicht hat — und warum es erlaubt war.
Nr. 10 — Gesicherte Kommunikation
Standortvernetzung mit automatischem Failover und anwendungsbezogenem Routing über Uplinks. Nr. 10 nennt auch Multi-Faktor-Authentifizierung; das ist eine Frage von Verzeichnis und Endgerät, und wir beanspruchen es nicht für eine Firewall.
Von keiner Firewall abgedeckt: Nr. 1, 3, 6, 7
Risikoanalyse, Betriebsaufrechterhaltung und Backup, Wirksamkeitsbewertung, Schulung. Das sind organisatorische Pflichten der Einrichtung. NIS2 bindet den Betreiber, nicht das Produkt; eine NIS2-Produktzertifizierung gibt es nicht, und wir behaupten keine.